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Perspektiven von Studium und Berufvon Michael Rothschuh, 2005 (neue Entwicklungen siehe STUDIUM SOZIALE ARBEIT HILDESHEIM/ HOLZMINDEN 2005 Soziale Arbeit im 21. JahrhundertSoziale Arbeit ist auf Soziale Probleme, Bildung und Sozialisation und Realisierung von Sozialen und Menschenrechten bezogen. Die Anforderungen an die Soziale Arbeit werden sich verändern und immer mehr Menschen sind zeitweise mit Themen konfrontiert, bei denen sie Soziale Arbeit in Anspruch nehmen. Im Kern aber bleibt Soziale Arbeit auf Probleme bezogen, die gesellschaftlich, politisch und juristisch als "Soziale Probleme" ausgemacht und für die Institutionen, Finanzen und Handlungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Die Definition sozialer Probleme und ihre Zuweisung zu kontrollierenden, beratenden, helfenden oder heilenden Berufen steht in Korrespondenz zu der Weiter- und Neuentwicklung sozialer Bewegungen; Soziale Arbeit selbst ist an diesem Definitionsprozess beteiligt und hat dabei ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.. In der komplexen und grundsätzlich offenen Entwicklung lassen sich lediglich Tendenzen ausmachen, die Soziale Arbeit prägen können.. Die Sozialarbeit hat sich in dem "Dreieck" MARKT- STAAT- GESELLSCHAFT in der Vergangenheit vorwiegend auf der Achse Staat- BürgerInnen definiert, wie es z.B. in der Diskussion um das doppelte Mandat, in der Zentrierung auf den öffentlichen Dienst und ihm angelehnte Beschäftigungsverhältnisse zum Ausdruck kommt. Wirtschaft und Markt galten als gesellschaftliche Rahmenbedingung. Nunmehr rückt Soziale Arbeit mitten in dieses Dreieck und muss sich sowohl mit den Marktbeziehungen der BürgerInnen (z.B. in der Schuldnerberatung, der Sicherung von Ansprüchen oder der Gemeinwesenökonomie) als auch mit der eigenen Verflechtung in den Markt auseinandersetzen. Auf Seiten der Sozialen Arbeit ist eine Ökonomisierung und eine partielle Übernahme marktwirtschaftlicher Begriffe und Konzepte, die Einführung sog. neuer Steuerungsmodelle bei öffentlichen Trägern, die zunehmende Übertragung öffentlicher sozialer Aufgaben auf freie Träger und die tendentielle Gleichstellung von freigemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern bei der subsidiären Übernahme von sozialen Aufgaben festzustellen. Es gibt zunehmend Konkurrenz der Leistungsanbieter um Qualität und Preis der Leistung und damit auch der Fachkräfte. Die Trägerstrukturen Sozialer Arbeit werden sich verändern, die klassischen Säulen kommunaler Sozialer Arbeit und der Angebote der Wohlfahrtsverbände werden von mehr fachlich geprägten Strukturen überlagert. Privat- gewerblichen Trägern und selbständig tätigen SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen werden durch den Gesetzgeber mehr Möglichkeiten eingeräumt (Betreuungsrecht, KJHG, Pflege-Versicherungsgesetz). In mittlerer Sicht wird es auch internationale Konzern- Verbindungen insbesondere dort geben, wo es sich um einen privatwirtschaftlich lohnenden Bereich handelt (z.B. Freizeit, Alter). Das bedeutet allerdings nicht, dass sich Soziale Arbeit vollends in marktförmige Dienstleistung auflöst. Zwar wird sich der im Entwicklungsprozess der Jugendhilfe durchgesetzte Trend von hoheitlichen Maßnahmen zu Leistungen und Angeboten für die BürgerInnen in vielen Feldern der Sozialen Arbeit zeigen, Soziale Arbeit wird aber auch in Zukunft teil haben am "Wächteramt" des Staates und damit den Widersprüchen von "Hilfe" und "Kontrolle" unterliegen. Zudem bleibt die "Markt" im sozialen Feld ein unechter Markt, weil die Betroffenen zumeist selbst die Dienstleistungen nicht bezahlen können. Soziale Arbeit wird selbst zunehmend als "Wirtschaftsfaktor" wahrgenommen. Dabei kann das Wachstum der Zahl der Beschäftigten und des Umsatzes im Sozialsektor durchaus als "beeindruckend" (Schwarz, G. (1998): 20) bezeichnet werden. Die ökonomische Betrachtung führt aber auch dazu, daß die Vertreter der Wirtschaft kritisch die geringe Bruttowertschöpfung des non-proft-Bereichs (vgl. Jenseits von Markt und Wettbewerb(1998)) sowie den "Kostenschub und Effizienzmangel dieses Sektors" (Köls, H.P. (1998):20) hinterfragen, der u.a. auf den hohen Anteil von Akademikern und die Bezahlung entsprechend dem öffentlichen Dienst zurückgeführt wird . Sie schlagen u.a. eine stärkere Wettbewerbsöffnung, eine Abkehr von der Kostenerstattung zur Subjektförderung sowie eine möglichst rasche Öffnung für private kommerzielle Anbieter vor. Die Rationalisierungswelle, die vom dem industriellen Sektor zum Bereich der Dienstleistungen vorangeschritten ist, müßte aus dieser Sicht dann auch die Soziale Arbeit erfassen. Die Alltagswelten der BürgerInnen- ihre Arbeitssituation, ihr Konsum, ihr kulturelles Zusammenleben, die an sie gestellten Qualifikationsanforderungen, ihre Freizeit, die Anlage ihrer Ersparnisse, ihre Versicherungen, ihre Nachbarschaften usw.- sind zunehmend geprägt von internationalen und europäischen Interdependenzen. Dabei gibt es höchst widersprüchliche Tendenzen *Globalisierung und zugleich Lokalisierung der Wirtschaft; *weltweite Zunahme von Arbeitslosigkeit und Armut und zugleich wachsender Reichtum in privater Hand; *weltweite Säkularisierung und zugleich Bedeutungsgewinn von religiösen Strömungen; *europäische Vereinheitlichung und zugleich zunehmende Bedeutung der Regionen; *Universalisierung der Kommunikation und zugleich Bedeutungsgewinn kleiner sozialer Netze; In der Sozialarbeit gibt es bereits vielfältige Verflechtungen, wie *Arbeit mit Migrationsproblemen; *Finanzierung Sozialer Arbeit aus europäischen Quellen; *Kooperationen auf berufsverbandlicher Ebene; *länderübergreifende Konkurrenz von Trägern der Sozialen Arbeit; Dabei gibt es in Europa und im internationalen Vergleich einerseits unterschiedliche Berufsbilder der Sozialen Arbeit, ihrer Aufgaben und insbesondere. der Abgrenzung der Berufe, andererseits aber auch Gemeinsamkeiten von Anliegen und Aufgaben (vgl. Lorenz, W./ Siebel, F., 1997). Es wird keine "Weltsozialarbeit" geben, sondern Soziale Arbeit wird sich jeweils auf den Sozialraum bezogen differenziert entwickeln, aber zugleich in Kommunikation zu den Weltproblemen stehen müssen. Wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird auch heute über die Berufsförmigkeit sozialer Arbeit diskutiert. Im Zusammenhang mit der schwindenden Perspektive einer "Vollbeschäftigung" werden verschiedene Modelle von nicht oder schlecht bezahlter "Bürgerarbeit", bürgerschaftlichem Engagement, aber auch Pflichtarbeit vorgeschlagen (vgl. Z.B. die Vorschläge von Ulrich Beck in Kommission für Zukunftsfragen, 1997). Als Inhalte werden zumeist vor allem pflegerische und soziale Aufgaben in der unmittelbaren Interaktion zwischen einzelnen Menschen benannt, von denen man offenbar meint, daß sie wegen ihrer Alltagsnähe "Jedermensch- Aufgaben" seien, die ohne Berufsausbildung und ordnungsgemäße Arbeitsverhältnisse zu geleisten werden . In diesem Kontext sieht C.W. Müller (vgl. Müller, C.W., in Modellprojekt (1997): 23ff.) in bewußter Anlehnung an die Entstehungszeit sozialer Ausbildung eine wesentliche Aufgabe künftiger Qualifikationsprogramme. Die neue Betonung wie auch immer gearteter Ehrenamtlichkeit tangiert allerdings die Soziale Arbeit als Beruf nur partiell. Die an Hochschulen ausgebildeten Diplom- SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen sind kaum durch unbezahlte Kräfte ersetzbar, die Zahl der beruflich tätigen SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen wird weiter zunehmen. Allerdings ist berufliche Soziale Arbeit immer weniger die klassische pädagogische und sozialfürsorgerische "Beziehungsarbeit mit Betroffenen", sie erhält zunehmend Dienstleistungscharakter, eruiert die Perspektiven der Beteiligten, organisiert und koordiniert Ressourcen, strukturiert Prozesse, evaluiert Ergebnisse und beeinflußt Bedingungen. Dabei bleibt es eine zentrale Qualität Sozialer Arbeit, daß sie im unmittelbaren Kontakt mit den Menschen und ihren individuellen Biographien steht und zugleich mit Organisationen, Rechtsstrukturen, Institutionen umgehen kann, daß sie Brücken herstellen kann zwischen diffuser und komplexer Lebenswelt und hochspezialisierten Systemen. Insofern ist kein "Abschied vom sozialpädagogischen Paradigma" (Schwarz, G.(1998): 32) zu nehmen, wohl aber ist dieses zu modifizieren, Soziale Arbeit wird sich weiter in verschiedene Arbeitsfelder und Handlungsansätze diversifizieren, aber zugleich wird auch der fachliche Kern einer beruflichen Sozialen Arbeit deutlicher werden. Hier korrespondieren die zunehmende Konkurrenz in der beruflichen Sozialen Arbeit sowie die damit verbundenen Qualitätsanforderungen, bei denen Ziele, Methoden und Ergebnisse in einen nachvollziehbaren Zusammenhang gebracht werden müssen mit den Bemühungen auf der wissenschaftliche Ebene um klarere Fachsprache und den professionellen wie disziplinären Kern der Sozialen Arbeit. Zur Profilierung der professionellen Sozialen Arbeit tragen auch die Arbeiten z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit, der regelmäßigen Bundeskongresse Soziale Arbeit sowie des Deutschen Berufsverbands für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) bei. Eine vom DBSH ins Gespräch gebrachte "Kammer für Soziale Arbeit" (vgl. Wegang- Hürner, K..(1998):3) würde zudem eine Anlehnung der Sozialen Arbeit an die klassischen Professionen mit sich bringen. Eine tendenzielle Auflösung der Sozialen Arbeit durch Aufsplitterung in verschiedene Berufe, die auf einzelne Arbeitsfelder bezogen sind, wie Sozialmanager, Freizeitpädagoge/ Animateur, Gesundheitspädagoge, Jugendarbeiter usw. halte ich auf Dauer für unwahrscheinlicher als folgende Entwicklungen: - Zum einen kann sich auf dem Kernberuf der SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen eine methodische oder arbeitsfeldspezifische Spezialisierung auflagern- es entsteht dann eine "Fach-SozialarbeiterIn " nach dem Modell der FachärztIn. - Zum anderen können sich zusätzliche Berufe durch Kombination von fachlichen Kernen der Sozialen Arbeit und den Inhalten anderer Berufe, Sozial- Juristen, Sozial- Ökonomen, Sozial- Stadtplaner, LehrerInnen mit dem Fach Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, vielleicht auch einmal Sozial- Ärzte ergeben. - Drittens ergeben sich eigenständige Berufe im Sozialwesen neben der Sozialen Arbeit wie es bereits im Bereich der Pflege geschehen ist. Neben diesen horizontalen Diversifizierungen wird es eine verstärkte vertikale Gliederung geben; wie es in der Sozialpädagogik eine Differenzierung vom nicht- ausgebildeten Personal über SozialassistentInnen und Kinderpflegerinnen, dann ErzieherInnen und schließlich an Hochschulen diplomierte SozialpädagogInnen gibt, so ist im Kontext der Verschmelzung von Sozialarbeit und Sozialpädagogik zur Sozialen Arbeit eine vertikale Differenzierung auch im Bereich der Sozialarbeit wahrscheinlich.
Zukunft der HochschulausbildungDie zwei für die Soziale Arbeit genannten Grundtendenzen der zunehmenden Marktorientierung und der internationalen und insbesondere. europäischen Verflechtung gelten auch für die Hochschulausbildung. Die Hochschulen gewinnen, wie die novellierten Hochschulgesetze zeigen, an Autonomie, aber sie sind auch abhängiger vom Markt; nicht nur die Forschung, sondern auch die Ausstattung der Lehre wird von den Hochschulen teilweise selbst erwirtschaftet werden müssen, teils durch Studiengebühren - es wird von der sozial- und bildungspolitischen Auseinandersetzung abhängen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang diese den Studierenden von dem Staat erstattet werden -, teils durch Kooperationen mit Unternehmen, die hochschulische Leistungen in Form von Qualifizierung, Forschung, Innovation usw. erhalten. Das klassische Modell der "Genehmigung von Studiengängen" wird sich grundlegend verändern. Hatte das Hochschulrahmengesetz seit den siebziger Jahren wesentlich zum Ziel, daß es einheitliche Rahmenprüfungs- und -studienordnungen geben sollte, die von Studienreformkommissionen auf der Bundesebene vorbereitet und über die KMK und die Länderministerien exekutiert werden sollten, so wird beginnend mit den neuen Studienabschlüssen "Bachelor" und "Master" die staatliche Genehmigung immer mehr durch ein System von Akkreditierung und Evaluation ersetzt werden. Die bisherigen Evaluationsrunden sind dafür ein noch ein etwas holperig funktionierendes Beispiel. Nach dem an die niederländischen Erfahrungen (vgl.Richter., R., 1994: VIIff) angelehnten niedersächsischen Modell erstellen die Hochschulen in regelmäßigen Abständen einen Selbstreport, dem dann eine Evaluation durch andere Hochschullehrer und Berufsvertreter folgt. Akkreditierungen von Studiengängen auf Zeit bedeuten für die Hochschulen eine erhebliche Konkurrenz, weil ihre Finanzierung davon abhängig sein wird. Es wird wohl eine Annäherung, aber keine Vereinheitlichung der Hochschulsysteme im internationalen und spezifisch europäischen Bereich geben. So können z.B. die beiden Hochschultypen Fachhochschule und Universität weiterhin nebeneinander bestehen und sich dennoch die Aufgaben und Studiengänge an beiden Institutionen überlagern (vgl. zum internationalen Vergleich der Hochschulstrukturen und Abschlüsse: Schnitzer, K., 1998). Beide Typen werden sich wissenschaftlich und zugleich an der Berufspraxis orientieren müssen, beide werden forschend und lehrend tätig sein. Wieweit sich allerdings die "Freiheit der Lehre und Forschung" unter verstärkten Marktbedingungen aufrecht erhalten läßt, ist fraglich; schon heute werden viele Diplomarbeiten an Fachhochschulen im technischen Bereich als Auftragsarbeiten für Unternehmen geschrieben, und auch Stiftungsprofessuren sind kaum völlig unabhängig vom Stifter denkbar. Formale Zugangsberechtigungen für Hochschulen werden eine geringere Rolle spielen- die Anerkennung von Berufsabschlüssen (Meisterqualifikation) als Zugangsberechtigung für Hochschulen, die Einführung von Probesemestern für bestimmte Gruppen und die Anerkennung von Fachschulabschlüssen als Fachhochschulreife sind dafür Anzeichen, aber auch der europäische Vergleich spricht dafür. Statt dessen werden die Hochschulen selbst über die Aufnahme von Studierenden zumindest mit- bestimmen. Das Studiensystem wird aufgrund der veränderten Anforderungen an das Studium flexibilisiert werden: Studien- und Prüfungsordnung werden ein klares, definiertes Anforderungsprofil haben, aber zugleich ein modulares Curriculum, ein "Baukastensystem", bei dem die Qualifikationen "Stück für Stück" erworben werden können und bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Studienbegleitende Prüfungen und ein Credit-Point-Transfer-System erleichtert die Verbindung von Studiengängen verschiedener Hochschulen oder Länder, Die Hochschule wird, um sich konkurrenzfähig zu halten, in flexibler Form lehren, mit über den Tag und Abend verteilte Studienangeboten, Block- und Wochenendseminaren, und der Nutzung des "virtuellen Campus". In den Studiengängen werden duale Elemente zunehmen, sei es die bereits realisierte Einführung von Praxissemestern an Fachhochschulen, sei es die parallele Durchführung von Studium und Berufstätigkeit oder Berufsausbildung. Dies wird auch durch die Notwendigkeit der Studierenden mit bestimmt, neben dem Studium Geld zu verdienen und dem u.a. daraus resultierenden Interesse, z.B. in einem bereits ausgeübten Beruf weiter tätig zu sein. Die Stufung von Studienabschlüssen ist sehr wahrscheinlich. Dies kann durch Bachelor - und Master- Abschlüsse geschehen, aber auch dadurch, daß für bereits im Beruf stehende Menschen Aufbaustudien als Module angeboten werden. Dabei werden diese Entwicklungen der Hochschulpolitik stärker von den Anforderungen der technischen und wissenschaftlichen Studiengänge geprägt sein, als von den sozialen und geisteswissenschaftlichen. Ähnlich wie bei der Gründung der Fachhochschulen kann sich Soziale Arbeit in diese Trends einordnen und davon selbst Nutzen ziehen. Dies ist erfolgversprechender, als wenn man eigene Strukturen für den Bildungs- und Sozialbereich durchsetzen wollte, wie es in der Geschichte der Sozialen Arbeit mit den Sozialen Frauenschulen der Fall war und im pädagogischen Bereich mit den Pädagogischen Hochschulen.
Ausbildung für Soziale Arbeit im 21. JahrhundertIn einem langen und mühsamen Prozeß hat eine Reform- Kommission in den letzten Jahren eine Rahmenprüfungsordnung für Soziale Arbeit erarbeitet. Nach den Regeln des Hochschulrahmengesetzes sollte diese Ordnung auf einem ziemlich komplizierten Weg von der KMK verabschiedet und dann von den Bundesländern für verbindlich erklärt werden. Die Bedeutung der Aufgabe bestand darin, daß so einheitliche Rahmen- Regelungen für ganz Deutschland gelten würden; entsprechend heftig wurde zum Beispiel bei den Fachbereichstagen Soziale Arbeit 1996 und 1997 darüber gestritten, einige Fachhochschulen kündigten bitteren Widerstand gegen diese oder jene Regelungen an. Der Widerstand wird nicht notwendig sein, auf dem Weg über Rahmenrichtlinien, Erlasse und Weisungen wird wohl kaum mehr eine Prüfungs- und Studienordnung entstehen. Der Vorschlag der Kommission wird dennoch erhebliche Bedeutung haben, soweit er den Konsens der Fachwelt über die Anforderungen an die Ausbildung in der Sozialen Arbeit ausdrückt, weil er als Maßstab für örtliche Studienreformen herangezogen werden kann. Dies wird vor allem für die Verbindung von Sozialarbeit und Sozialpädagogik zur Sozialen Arbeit und die - sicherlich nicht einheitliche- Einführung eines Kernfaches Soziale Arbeit sowie die Einordnung der anderen Wissenschaften als "Bezugswissenschaften" gelten. Der Vorschlag der Kommission, alle AbsolventInnen "SozialarbeiterInnen" zu nennen, wird vorerst ohne Erfolg sein, weil die sozialpädagogische Tradition darin nicht aufgefangen ist, diese aber im Selbstverständnis der Hochschulen wichtig ist; ein Verzicht auf den Begriff in der Berufsbezeichnung würde derzeit dazu führen, daß scheinbar die Sozialarbeit an Fachhochschulen, die Sozialpädagogik aber an Universitäten ihren Platz hätte. Auf längere Sicht kann sich der in der öffentlichen Berichterstattung ohnehin vorherrschende Begriff "SozialarbeiterIn" an beiden Hochschultypen durchsetzen.
In den siebziger Jahren startete die Fachhochschulausbildung mit zwei Modellen: In den meisten Bundesländern gab es mit "Berufsanerkennungsjahr" oder "Berufspraktikum" von einem Jahr nach dem 6semestrigen Studium, das auf die "staatliche Anerkennung" als Sozialarbeiterin/ Sozialpädagoge zielte, eine "zweiphasige" Ausbildung; in Baden- Württemberg und Bayern sowie einigen hessischen Hochschulen dagegen galt das "einphasige Modell" mit in das 8semestrige Studium einbezogenen Praxissemestern, so dass die Gesamtdauer der Ausbildung in beiden formen vier Jahre betrug. Nachdem vor allem aus europarechtlichen Gründen in den Fachhochschulen generell auf ein 8- Semester. Studium mit integrierten Praxissemestern umgestellt wurde, übernahmen In den neunziger Jahren die ostdeutschen Länder weitgehend das einphasige Modell und einige westdeutsche Länder folgten. Mit der jetzt beginnenden Umstellung von den Diplom- Studiengängen auf Bachelor- und Master- Studiengänge stellt sich die Frage nach den Praxiszeiten erneut: Bachelor- und Master- Studiengänge sollen zusammen mit länger als 5 Jahre dauern, so dass die meisten Hochschulen über die Fächer hinweg ein Modell von drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Master- Studium favorisieren. Um eine Gleichwertigkeit des Bachelor- mit dem Diplom- Studium zu sichern, werden bei der Reduzierung von 8 auch 6 Semester dann zumeist Praxiszeiten "eingespart". In der Sozialarbeit und Sozialpädagogik haben aber die Praxiszeiten aufgrund der mit ihnen verbundenen "staatlichen Anerkennung" eine besondere Bedeutung, daher können sie nicht ohne weiteres "eingespart" werden. Die verschiedenen Bundesländer und Hochschulen gehen hier sehr unterschiedliche Wege, die im einzelnen zur Zeit (März 2004) noch nicht endgültig feststehen. Teilweise wird die staatliche Anerkennung zu einem Nebenprodukt des Bachelor- Abschlusses, ohne dass dafür besondere Voraussetzungen gelten- teilweise ist die staatliche Anerkennung aber auch in Landesgesetzen festgelegt. Die Grundmodelle werden wohl sein:
Die künftige Steuerung der Studiengänge durch ein Akkreditierungsverfahren stößt zunächst auf Probleme, weil es noch keine allgemein anerkannten Fachgremien gibt, deren Autorität allgemein anerkannt ist. Der Fachbereichstag allerdings arbeitet seit geraumer Zeit beispielsweise in einem Ausschuß "Berufsbild" mit dem Deutschen Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) zusammen. Von hier aus könnten sich Kernelemente einer Akkreditierung herausbilden. Auch die Versuche, eine "Kammer für Soziale Arbeit" einzurichten, führt in die gleiche Richtung. Mit einer Akkreditierung von Studiengängen u.a. durch Anghörige des Berufs hätte der Beruf Soziale Arbeit auf dem Weg über die Hochschulreform eine in der klassischen Literatur als wesentlich erachtetes Merkmal der Professionalisierung erreicht. In den nächsten Jahren wird das Diplom durch ein System von Bachelor- und Master- Abschlüssen abgelöst werden, auch wenn das Vereinigungen wie der Deutsche Verein für Öffentliche und Private Fürsorge noch 2004 als vorerst zu vermeiden ansehen. Etabliert sich ein gestuftes Studiensystem mit jeweils berufsqualifizierenden Abschlüssen, so ist damit eine Basis für eine vertikale Differenzierung innerhalb der hochschulisch qualifizierten beruflichen Sozialen Arbeit gegeben. Diese Stufung könnte zu einer neuen Form der Kooperation und Arbeitsteilung zwischen Fachhochschulen und Universitäten führen, die die unklare Gemengelage der beiden Diplome Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (FH) und Pädagogik (Universität) ablöst. Die Potentiale der Hochschulen könnten besser als bisher genutzt werden, indem kooperative Studiengänge entstehen, bei denen auf einer ersten Stufe die grundlegende Berufsbefähigung erworben wird und danach in einem berufsbegleitenden Studium weitere Abschlüsse erworben werden, die dann auch in einem geregelten Verhältnis zueinander stehen. Die neuen Abschlüsse geben auch Raum für eine Fülle von Studienmodellen, in denen Module der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik verbunden werden können, etwa mit Betriebswirtschaft, Organsations- und Verwaltungswissenschaft, Städteplanung oder Jura. Solche Kombinationsstudiengänge sind weniger von Risiken belastet als etwa neu entstehende Diplom- Studiengänge für ein einzelnes Arbeitsfeld der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik , weil zum einen nicht das ganze Studium auf einen Arbeitsmarktsektor, dessen Zukunft schwer antizipierbar, bezogen , ist, und zum anderen Kombinationsstudiengänge an bestehende professionelle und disziplinäre Kerne anschlußfähig sind. Dynamische Entwicklungen im Bereich der Ausbildung von SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen an Hochschulen setzen voraus, daß der professionelle wie disziplinäre Kern der Sozialen Arbeit bestimmt ist. Dies ist ein nie endgültig abzuschließender Prozeß; es wird deshalb auch keine Einheitlichkeit der Ausbildung geben. Aber die Diskussionen und realisierten Reformen der letzten Jahre haben diesen Kern bereits stärker herausgearbeitet. |
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