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Kap. 2 - Ausbildung und Weiterbildung von SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen Beispiel FH Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen Überblick über Studienmöglichkeiten Bedingungen für behinderte Studierende Bedingungen für ausländische Studierende Fachhochschulen in kirchlicher Trägerschaft Die Ausbildung zur Sozialen Arbeit befindet sich nahezu an allen Orten und in allen Ländern Europas in einer Umgestaltung oder auch einem grundlegenden Umbruch. Im folgenden werden einige Aspekte der Diplom- Studiengänge Soziale Arbeit vorgestellt. Beispiel FH Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen
Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen werden in der Bundesrepublik an Fachhochschulen, in Fachhochschul- Studiengängen an Gesamthochschulen und Universitäten, sowie darüber hinaus in zwei Bundesländern auch an Berufsakademien ausgebildet. An Universitäten und Gesamthochschulen werden außerdem Diplom-Pädagoginnen mit dem Schwerpunkt Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Diplom-Sozialpädagoginnen ausgebildet. Verwandte Fachhochschul- Studiengänge sind in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURS der Bundesanstalt für Arbeit zu finden, insbesondere
Die Ausbildungen in den Ausbildungseinrichtungen differieren untereinander erheblich. Dies gilt insbesondere für die Terminologie, die in den Ausbildungsgängen mit differierender Bedeutung verwendet wird. Im folgenden wird auf die unterschiedlichen Regelungen soweit eingegangen, wie es in einer Überblicksdarstellung möglich ist. Die Studienvoraussetzungen, Ausbildungsregelungen und Studienpläne können deshalb nicht detailliert, sondern nur exemplarisch dargestellt werden. Sie unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung; so wird z.B. voraussichtlich noch 1997 auf der Ebene der Kultusministerkonferenz eine Rahmenprüfungsordnung verabschiedet, die erheblichen Einfluß auf die künftige Gestaltung der Ausbildung im Sinne einer Harmonisierung haben kann. Es ist für den Einzelfall erforderlich, rechtzeitig über die Datenbank KURS oder bei der jeweiligen Hochschule die zur Zeit gültigen Bestimmungen zu erfragen.
Zum Studium an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang einer Gesamthochschule oder Universität berechtigt die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluß. Die Fachhochschulreife kann durch den erfolgreichen Abschluß einer Fachoberschule oder Berufsoberschule, durch einen entsprechenden Abschluß an einer Fachschule oder durch die Versetzung in die Klasse 13 des Gymnasiums erlangt werden; im letzten Fall kann eine zusätzliche praktische Ausbildung in der Regel. von 12 Monaten verlangt werden. In den letzten Jahren sind die Zugangsmöglichkeiten für Bewerberinnen mit beruflicher Erfahrung erheblich erweitert worden. Außer in Bayern gibt es in allen Ländern eine besondere Regelung. Meistens wird eine besondere Prüfung (u.a. Immaturenprüfung, Eignungsprüfung, Einstufungsprüfung oder Zugangsprüfung) , deren Umfang unterschiedlich ist, von den Bewerberinnen abverlangt, teilweise berechtigt eine der Meisterprüfung gleichwertige Prüfung - und als solche wird für den Bereich Sozialer Arbeit in einigen Ländern der qualifizierte Abschluß als staatlich anerkannte Erzieherin ausdrücklich genannt- direkt zum Studium oder einem "Probestudium". Notwendig ist dabei teilweise, daß eine bestimmte Note erreicht worden ist; teilweise gibt es für diese Bewerberinnen eine besondere Aufnahmequote und eine "Landeskinderregelung", nach der die Bewerberinnen vorher im Bundesland gewohnt haben müssen. Nähere Informationen sind über die Fachhochschulen einzuholen.
Von den meisten Hochschulen werden praktische Tätigkeiten als Zulassungsvoraussetzung für das Studium verlangt. In ihnen sollen die Bewerberinnen einen ersten Einblick in die berufliche Wirklichkeit der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik erhalten und ihr eigenes Interesse am Beruf überprüfen. Die Dauer der erforderlichen praktischen Tätigkeiten ist allerdings sehr unterschiedlich. Sie liegt zwischen 6 Wochen und 6 Monaten und kann manchmal auch teilweise während des Studiums nachgeholt werden. Angaben zur aktuellen Situation enthält der Überblick in Abschnitt 2.2.4. Wegen schneller Veränderungen sollten Informationen rechtzeitig direkt von der Hochschule erfragt werden. Absolventinnen der fachrichtungsgleichen Fachoberschulen benötigen im allgemeinen kein Praktikum als Zulassungsvoraussetzung. Einschlägige Berufstätigkeiten werden jeweils im Einzelfall anerkannt; gleiches gilt an einigen Hochschulen auch für Tätigkeiten im Rahmen des Zivildienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit oder der Erziehung der eigenen Kinder. Ihre Funktionen erfüllen die Praxiszeiten allerdings eher zufällig als geplant und inhaltlich integriert. Eine Begleitung der Praxis vor dem Studium durch die Hochschulen gibt es nicht, gelegentlich wird in der Eingangsphase des Studiums an die Praxiserfahrungen angeknüpft.. Soweit die Hochschulen, insbesondere die kirchlichen, an der Auswahl der Studierenden mitwirken können, hat die Art der Tätigkeit vor dem Studium und ihre Verarbeitung durch die BewerberInnen einen wesentlichen Einfluss auf die Auswahl (vgl. Maier 1995: 213). Das Studium baut auf den bereits vor dem Studium erworbenen und entwickelten persönlichen und sozialen Kompetenzen auf, die aufgrund der eigenen Sozialisation, durch Bildungsprozesse in Schule und Ausbildungen sowie durch persönliche und berufliche Erfahrungen gewonnen sind. In der Sozialen Arbeit spielt die "persönliche Kompetenz" und "soziale Kompetenz" eine wesentliche Rolle weil die Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen selbst oft als Personen die eigentlichen Instrumente der Arbeit sind "Persönliche Eignung" ist auch nach gesetzlichen Vorschriften eine Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft und für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen. Zur "sozialen Kompetenz" gehören insbesondere:
Die staatlichen Hochschulen können die persönliche und soziale Kompetenz bei der Aufnahme von Studierenden nicht überprüfen, sondern lassen nach den formalen Kriterien Notendurchschnitt und Wartezeit zu. Die kirchlichen Hochschulen allerdings führen z.T. Eingangsgespräche mit den Bewerberinnen durch, bei denen sie auch auf deren Motivation eingehen. Der Beitrag der Hochschulen zur Entfaltung sozialer Kompetenz liegt darin, im Studium Möglichkeiten der Reflexion des eigenen Handelns wie der eigenen Person zu schaffen, z.B. durch supervidierte Projekte, Begleitung von Praktika, sowie die Aufarbeitung der eigenen Lebenserfahrungen und Einstellungen. Als Ziel für die Ausbildung kann dann die professionelle Erweiterung der allgemeinen Kompetenz für soziales Handeln benannt werden. Die Erweiterung der persönlichen und der sozialen Kompetenzen liegt im Prozeß des Studierens und dürfte oft mehr von der Studiengestaltung - wieweit wird Selbststeuerung, Teamarbeit, Verantwortlichkeit, Selbständigkeit wirklich gefördert oder eher behindert?- als von dem vorgegebenen Curriculum abhängig sein. In einem Teil der Fachhochschulstudiengänge ist es möglich, Berufstätigkeit und Studium miteinander zu verbinden, z.T. durch besondere Regelungen in den allgemeinen Studiengängen, beispielsweise der Anerkennung von Praxiszeiten, zum Teil in besonderen Studiengängen oder Studienangeboten. Besondere Studienangebote für das berufsbegleitendes Studium der Sozialen Arbeit bestehen derzeit an fast allen ostdeutschen Fachhochschulen und einer Minderheit der westdeutschen, insbesondere einigen konfessionellen Fachhochschulen. (vgl. Abschnitt 2.2.4) Die westdeutschen Modelle sind vor allem darauf gerichtet, Berufstätigen, die durch Ausbildung und Erfahrung bereits Qualifikationen der Sozialen Arbeit erlangt haben, ein auf das Hochschuldiplom zielendes Studium zu ermöglichen. Eine andere Ausrichtung haben die ostdeutschen Modelle, die primär als ein Angebot an die Träger zur Qualifizierung ihrer nach den durch die Vereinigung eingebrachten westdeutschen Kriterien unter- oder fehlqualfizierten Arbeitskräfte zu verstehen sind. Ihnen wird stärker als den westdeutschen Trägern die Unterstützung des Studiums durch teilweise Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen abverlangt. Die Träger wiederum binden z.T. die Weiterbeschäftigung von Mitarbeiterinnen an deren Bereitschaft zum nebenberuflichen Studium. (mehr siehe rothschuh.bei.t-online.de) Bedingungen für behinderte Studierende Die Hochschulen versuchen zunehmend, sich auf Studierende mit Behinderungen einzustellen. Dies gilt in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Regelungen in den Prüfungs- und Studienordnungen, beispielsweise bei Anfertigung von schriftlichen Arbeiten bis hin zu didaktischen Arrangements. Das Studium kann in bestimmten Einzelfällen als Rehabilitationsmaßnahme gefördert werden. In einigen Fällen erhalten behinderte Studierende persönliche Assistenz über die Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes oder die Pflegeversicherung. Die Fachhochschule Heidelberg der Stiftung Rehabilitation nimmt vorzugsweise Studierende im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme auf. Die Regelungen für die staatliche Anerkennung sehen allerdings teilweise immer noch vor, daß die staatliche Anerkennung nicht erteilt wird, "wenn der Berufspraktikant an einer Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte leidet". Sie verlangen dementsprechend häufig ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Die jeweils geltenden tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen sind bei den örtlichen Studentenwerken oder den Beauftragten für die Belange behinderter Studierender zu erfahren. Bedingungen für ausländische Studierende Voraussetzung für die Aufnahme sind die Gleichwertigkeit der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und für das Studium ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Viele Hochschulen haben ein eigenes Auslandsamt, das nähere Informationen geben kann. Im übrigen können Sie sich an die Hochschulleitungen oder die Kultusministerien wenden. Einige Hochschulen haben Partnerschaftsverträge mit Hochschulen in anderen Ländern abgeschlossen, die die Anerkennung von Studienzeiten in der jeweiligen Partnerhochschule regeln und damit das Studieren in mehreren Ländern erleichtern. Fachhochschulen in kirchlicher Trägerschaft Die kirchlichen Fachhochschulen sind nicht in vollem Umfang an die sonst geltenden Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen gebunden und berücksichtigen daher häufig den persönlichen Werdegang der Studierenden und führen Bewerbungsgespräche durch. Zur Zeit bestehen für alle Fachhochschul- Studiengänge Sozialarbeit/ Sozialpädagogik Zulassungsbeschränkungen, d.h. die Zahl der zu vergeben möglichen Studienplätze ist begrenzt und im vorhinein festgelegt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl dieser Studienplätze, werden- vereinfacht ausgedrückt- 60 % der Studienplätze nach dem Vergabekriterium "Leistung" (Notendurchschnitt) und die restlichen 40 % nach dem Vergabekriterium "Wartezeit" (= Zeit zwischen der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und dem angestrebten Studienbeginn) vergeben. Über die weiteren Einzelheiten des Zulassungsverfahrens informieren die Berufsberater der Arbeitsämter oder die Studienberatungen der Fachhochschulen. An Hochschulen in freier Trägerschaft (konfessionelle Träger und Stiftung Rehabilitation) gelten noch andere Kriterien. Informationen hierzu sollten rechtzeitig direkt bei der Hochschule eingeholt werden. Im allgemeinen enden die Bewerbungsfristen für das Wintersemester (Studienbeginn September / Oktober) am 15. Juli, für das Sommersemester (Studienbeginn März/ April) am 15.Januar. Abweichungen davon sind in Abschnitt 2.2.4 der Blätter zur Berufskunde SozAP aufgeführt. Neben dem Studienbeginn im Wintersemester ermöglicht ein Teil der Hochschulen den Studienbeginn auch zum Sommersemester. Besondere Regelungen gelten für berufsbegleitende Studiengänge.
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