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Soziale Arbeit als Beruf Kap. 3- Studiengänge
In Bezug auf die Fachbereiche, Studiengänge und Abschlußbezeichnungen werden die Begriffe Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwesen und Soziale Arbeit in unterschiedlichen Kombinationen und in nicht einheitlicher Bedeutung verwendet. Die Fachbereiche und Studiengänge führen die Namen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Sozialwesen oder Soziale Arbeit; Mit der Nennung Sozialarbeit und Sozialpädagogik kann dabei der jeweils spezifische Teilbereich gemeint sein, aber auch das gesamte Feld der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik. Dabei weicht der Name des Fachbereichs z.T. von dem des Studiengangs ab. Die Abschlußbezeichnung Dipl.- Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin (FH), Dipl.- Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (FH) und Dipl.-Sozialarbeiterin und -Sozialpädagogin (FH) meint den Abschluß eines Studiengangs, der Sozialarbeit und Sozialpädagogik integriert. Die Bezeichnung Dipl.-Sozialpädagogin (FH) kann auf einen integrierten Studiengang oder einen von der Sozialarbeit separierten Studiengang bezogen sein. Die Bezeichnung Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) bezieht sich meistens auf separierten Studiengang, teilweise aber auch den integrierten Studiengang . In der anliegenden Karte Nr. 1 der Studiengänge wird veranschaulicht, wieweit die Bereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik in einem Studiengang integriert oder in zwei Studiengänge getrennt sind. Die Ausbildung dauert 4-5 Jahre; davon entfällt ein unterschiedlicher Anteil auf Praxiszeiten vor und im Studium : Die Hochschulsemester betragen mindestens 6 Semester einschließlich oder zuzüglich Prüfungszeit.
Beim zweiphasigen Studium führt das 6-7 semestrige Studium zur Diplomierung. Anschließend wird ein Berufspraktikum mit einer Dauer von 12 Monaten absolviert, das nach einem Kolloquium zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin führt.
Beim einphasigen Studium sind die Praxisphasen integriert, in der Regel in Form von zwei Praxissemestern, sodass das Studium insgesamt 8-9 Semester dauert. Die Diplomierung und die staatliche Anerkennung sind eng miteinander verbunden. Die zeitliche Gliederung der Ausbildung ist sehr unterschiedlich. Aufgrund der Vielfalt der Regelungen können hier nur einige Grundmuster dargestellt werden; einen Überblick über einphasige und zweiphasige Studiengänge vermittelt die Karte Nr. 2 der Studiengänge und der Überblick in Abschnitt 2.4.4:
Das Langzeitpraktikum an Fachhochschulen Schon bei der Gründung der Fachhochschulen gab es zwei Modelle für die "große" Praxiszeit in der insgesamt 4 bis 4 ½jährigen Ausbildung: das einjährige Berufspraktikum nach dem Studium, das als "zweiphasiges" Modell gehandelt wird und alternativ dazu zwei in das Studium eingeordnete Praxiszeiten im "einphasigen" Modell, wie es zunächst in Baden- Württemberg und in Bayern, sowie in als Reformmodell ausgerichteten zwei hessischen Hochschulen realisiert wurde. Galt die Integration der Praxisphasen vor 25 Jahren noch als das Zukunftsmodell der Hochschulen für die Verbindung von theoretischen und praktischen Anteilen - in diese Zeit fallen parallele Reformvorhaben der einstufigen Lehrer- und Juristenausbildung- , während die Arbeitgeber das Berufspraktikum als einen von ihnen wesentlich bestimmten Ausbildungsabschnitt beibehalten wollten, so wurden nach der Arbeitsmarktkrise der 80er Jahre von Studierenden und Hochschulen der gesicherte soziale Status und die guten Übergangsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt als Vorteile des Berufspraktikums entdeckt. Zudem brachte die Einführung von Praxissemestern in der Regel für die Hochschulen kaum Ausstattungsvorteile gegenüber dem Berufspraktikum.. Die Einführung der einphasigen Ausbildungsstruktur in den meisten neuen Fachhochschulen der östlichen Bundesländer sowie in Berlin und Hamburg in den 90er Jahren war neben der Anpassung an die Struktur der anderen Studiengänge an Fachhochschulen, in denen jetzt Praxissemester nach dem Hochschulrahmengesetz etabliert wurden (vgl. Praxissemester an Fachhochschulen 1992), wesentlich Ausdruck des Willens der Bundesländer, Ressourcen einzusparen und lediglich im Saarland Folge von Reformbemühungen der Hochschule. Der Versuch einer länderübergreifenden Studienreformkommission, mit einem ½jährigen Berufspraktikum ein einheitliches Ausbildungsmodell zu schaffen (Studienreformkommission 1984) scheiterte in den 80er Jahren. Ein neue Studienreformkommission hat sich 1996 für ein bis zwei Praxissemester bei Beibehaltung der Staatlichen Anerkennung ausgesprochen (vgl. Grohall 1997: 252); es ist aber nicht zu erwarten, dass dieser von der Kultusministerkonferenz immer noch nicht verabschiedete Entwurf von den Ländern für allgemein verbindlich erklärt wird (vgl. Rothschuh 1998b). Es gibt keine hinreichend verläßliche, wissenschaftliche Auswertung der tatsächlichen Vor- und Nachteile beider Modelle. Eine der wenigen vorhandenen Untersuchungen (Minks/ Filaretow 1994) dazu macht deutlich, daß der Übergang in den Beruf beim zweiphasigen Modell erheblich bruchloser vonstatten geht als beim einphasigen Modell (vgl. dazu auch Merten 2000). Dennoch gehe ich davon aus, dass sich aufgrund des Anpassungsdrucks an die anderen Fachhochschulstudiengänge und die finanziellen Restriktionen bei der Finanzierung von Berufspraktika die Ablösung des Berufspraktikums durch in das Studium integrierte Praxissemester weiter ausbreiten wird. Zweiphasige Ausbildung: Studium und Berufspraktikum Beim zweiphasigen Studium führt das 6-7 semestrige Studium zur Diplomierung. Anschließend wird ein 12monatiges Berufspraktikum in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit absolviert, das nach einem Kolloquium zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin führt. Teilweise ist das Berufspraktikum in zwei Abschnitte geteilt, zumeist einen mehr auf administrative Bereiche und einen mehr auf sozialpädagogische Aufgaben bezogenen Teil. Die Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesland, das das Berufspraktikum z.T. mit einem Gesetz oder einer Verordnung regelt, der Fachhochschule, die in der Regel "begleitende Lehrveranstaltungen" durchführt, und dem Praxisträger, der für die Anleitung und Beurteilung zuständig ist, differiert von Land zu Land und z.T. auch von Hochschule zu Hochschule. In der Regel wird das Berufspraktikum entsprechend dem für den öffentlichen Dienst geschlossenen Tarifvertrag mit etwa 2.400 DM /Monat bezahlt. Ein solcher Tarifvertrag setzt den Arbeitnehmer- Status voraus, der für Praktika vor einem berufsqualifizierenden Studienabschluss nicht gilt. Während des Berufspraktikums haben die ja bereits diplomierten Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagogen nur an einem Teil der Hochschulen noch einen Studentenstatus. In der Hildesheimer Prüfungsordnung ist das Berufspraktikum als dritter, dualer Studienabschnitt gekennzeichnet und wird nicht mehr von einem "Amt", sondern einem hochschulischen Institut geleitet, das sich als Brücke zwischen der Hochschule und der beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit versteht. Quantitative und qualitative Untersuchungen zum Berufspraktikum (Sperber 1998, Ackermann 1999) betonen die uneindeutige Struktur des Berufspraktikums zwischen Lernphase und Tätigkeit als Arbeitskraft. So erleben sich nach Sperber 36,7 % der Berufspraktikantinnen überwiegend als Praktikant, 59,8% aber überwiegend als Arbeitskraft, indem sie eigenständig arbeiten. "‘Gott sei Dank wurde ich nicht als Praktikant bewertet, sondern war vollständig als Kollege anerkannt und wurde auch anderen gegenüber so vorgestellt‘" (Sperber 1998: 296f), sagen die einen, 40% dagegen fühlen sich dadurch ausgebeutet, weil es keine Anleitung und keine Lernmöglichkeiten gegeben hätte. Auch Ackermann betont, dass die Berufspraktikanten eher als vollwertige Kollegen eingesetzt werden wollen und eine Einschränkung von Handlungsmöglichkeiten durch den Praktikantenstatus beklagen (Ackermann 1999: 49f ). Einphasiges Studium: Praxissemester Beim einphasigen Studium sind die Praxisphasen integriert, in der Regel in Form von zwei Praxissemestern, so dass das Studium insgesamt 8-9 Semester dauert. Die Diplomierung und die staatliche Anerkennung sind eng miteinander verbunden. "Ein praktisches Studiensemester ist ein in das Studium integrierter, von der Hochschule geregelter, inhaltlich bestimmter, in der anerkannten Praxisstelle durch eine berufserfahrene Fachkraft angeleiteter und mit Lehrveranstaltungen begleiteter Ausbildungsabschnitt, der in einem Praxisfeld der Sozialen Arbeit ... abgeleistet wird" (§2 (2) Entwurf der Rahmenordnung , Grohall 1997: 273) Die berufspraktische Tätigkeit steht ebenso wie im Berufspraktikum im Vordergrund, die Hochschule bietet dazu begleitende Lehrveranstaltungen an. Die Lage der Praxissemester im Grund- und Hauptstudium sowie ihre Dauer (von 20 bis 36 Wochen) ist unterschiedlich. Teilweise kann eines der Praxissemester durch Projekte und Berufstätigkeit ersetzt werden. In der Regel ist bei den Studiengängen, die zum Abschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin" führen, eines der Praxissemester auf die Verwaltungstätigkeit konzentriert. Dieser Teil ist weniger flexibel geregelt als der "freie", eher klientenbezogene Anteil. Eine Bezahlung des Praxissemesters erfolgt nur teilweise und nicht auf tarifvertraglicher Basis; die Bezahlung liegt meistens weit unter 1000 DM und deckt in den seltensten Fällen den Lebensunterhalt. Fricke / Grauer stellen in der Untersuchung zur Hochschulsozialisation dar, dass die vordringlichste Kritik der Studierenden an den integrierten Praxissemestern - in Wiesbaden werden die Praxissemester teilweise in Projekten durchgeführt - sich "gegen die mangelnde Berufsförmigkeit des Projektstudiums, also gegen die fehlende Bezahlung, den unklaren Status gegenüber den Professionellen und die zeitlich reduzierte Anwesenheit an den Praxisorten" (Fricke/ Grauer 1994: 297) richte. Im Studium sei auf Grund der zeitintensiven Praxisphasen ein allgegenwärtiger Einfluss der Berufskultur zu spüren, das Studium selbst binde das Interesse der Studierenden nicht, Berufsrepräsentanten in der Ausbildung überträfen deshalb aus der Sicht der Studierenden die Bedeutung der hauptamtlich Lehrenden erheblich. Die Ev. Fachhochschule in Hamburg hat die Umstellung von der zwei- zur einphasigen Ausbildung zu einer inhaltlichen Studienreform genutzt, in der die dort bestehende Tradition der Projekte und die in kirchlichen Hochschulen oft bestehende Gemeindenähe ausgebaut wird und ein Praxissemester einbezogen wird in vorwiegend stadtteilbezogene Projekte. Weil der Hamburger Staat in diesem einen Praxissemester von 36 Wochen 800 DM für jeden Studierenden pro Monat bezahlt, lassen sich so auch Praxisfelder für die Studierenden weiter entwickeln, die sonst unterfinanziert wären (vgl. Das Rauhe Haus - Ev. Fachhochschule für Sozialpädagogik, 2000). Das Formalziel dieser Praxiszeiten ist die "staatliche Anerkennung", die es für SozialarbeiterInnen seit den 20er Jahren gibt. Sie ist in den 50er Jahren mit der zweiten Verwaltungsprüfung der Verwaltungsbeamten gleichgestellt worden (Pfaffenberger 1996: 37), was für die berufliche Stellung der Sozialarbeiter, ihre mögliche Verbeamtung und Besoldung von Bedeutung war. Die staatliche Anerkennung der Sozialpädagogen ist dem nachgebildet, ist aber teilweise freier geregelt als bei der Sozialarbeit, weil hier weniger Wert auf den sonst sehr streng geforderten "Verwaltungsanteil" gelegt wird. Die staatliche Anerkennung wird zum Teil in einem gesonderten Verfahren erteilt, bei dem z.B. auch die "Eignung" insoweit überprüft wird, als ein sogenanntes Führungszeugnis mit Aussagen über eventuelle Verurteilungen und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis eingefordert werden können. Die Hochschulen wirken dabei teilweise neben den Verwaltungsinstitutionen, z.B. Bezirksregierungen mit, z.T. führen sie die Aufgaben im staatlichen Auftrag durch; teilweise, insb. bei den einphasigen Studiengängen ist die staatliche Anerkennung nur ein formaler Akt, der sich an die Diplomprüfung anschließt (vgl. Grohall 1996). Die staatliche Anerkennung ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Fachhochschulausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen gegenüber anderen auf das Berufsfeld bezogenen Ausbildungen, insbesondere der Ausbildung von universitären Pädagogen. Sie ist ein wesentlicher Grund für die Bildung von Berufsdomänen für Fachhochschulabsolventinnen vor allem im Bereich der administrativ geprägten Sozialen Arbeit beispielsweise im Jugendamt (vgl. Rothschuh 1998a: 90ff.). Die staatliche Anerkennung ist wesentlich verbunden mit einem Berufsverständnis von Sozialarbeit, das sich besonders an "hoheitlichen" Aufgaben festmachte. In den 20er Jahren sprach man oft von "Sozialbeamten", wenn man Sozialarbeiter meinte, und auch das Bundesverfassungsgericht ging noch 1972 in seinem Urteil zum Zeugnisverweigerungsrecht davon aus, dass der Sozialarbeiter dem einzelnen nicht nur als Helfer und Berater begegne, sondern immer zugleich als Repräsentanten von Staat und Gesellschaft (vgl. Rothschuh 1998a: 98). Bis heute ist nicht das Diplom, sondern die staatliche Anerkennung das entscheidende Merkmal im Berufs- und Arbeitsrecht. Sie ist von wesentlicher Bedeutung z.B. für die Eingruppierung der Absolventinnen nach dem Bundesangestelltentarif und entsprechenden Regelungen, das Laufbahnrecht und den beruflichen Status, der sich u.a. in der strafrechtlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB ausdrückt. Ob die "staatliche Anerkennung" im Zuge der fachlichen Entwicklung der beruflichen Sozialen Arbeit vom "Sozialbeamtentum" zur qualifizierten personenbezogenen Dienstleistung an Bedeutung verliert oder die Gegentendenzen, die die "Garantenpflicht", das "Wächteramt" und die hoheitliche "Schutzfunktion" staatlich organisierter Sozialarbeit erneut betonen (vgl. Fieseler 2000), in den Vordergrund treten werden, ist m.E. offen. Das Studium einschließlich der Praxiszeiten zielt auf fachliche Grundqualifikationen für den Beruf Sozialarbeit/ Sozialpädagogik. Diese müssen im Laufe der Berufstätigkeit erweitert werden mithilfe von Fortbildung, Reflexion der eigenen Tätigkeit, Einbeziehung in konzeptionelle Arbeit sowie z.T. zusätzlich erworbenen Qualifikationen , wenn die Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen neue oder besonders schwierige Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung zielt zu einen auf den Erwerb einer wissenschaftlichen Qualifikation, zum anderen auf berufliche Handlungsfähigkeit. Beide Ziele sind aufeinander bezogen, weil sich die Aufgaben der Sozialen Arbeit in engem Kontext mit der gesellschaftlichen Entwicklung wandeln und in sich so komplex sind, daß sie ohne wissenschaftliche Kompetenz nicht bewältigt werden können. Zugleich aber genügt wissenschaftliche Kompetenz allein nicht den vielfältigen Anforderungen beruflichen Handelns. Notwendig ist es, daß sich die Studierenden Fachkompetenz im Sinne von wissenschaftlichem Wissen z.B. zu folgenden Bereichen erwerben:
Zu diesem Erklärungswissen gehört auch Wissen über die eigene Profession, d.h. unter anderem Wissen über Geschichte, Funktion und Arbeitsfelder , sowie Werte, Kriterien und Berufsrollen der Sozialen Arbeit. Dieses Wissen ist Gegenstand sehr unterschiedlicher Wissenschaften, unter anderem der Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaft, Philosophie, Medizin, Jura, Ökonomie, Verwaltungswissenschaft. Es ist zugleich Bezugswissen der Sozialen Arbeit, die sich selbst zunehmend als eigene Wissenschaft versteht (Sozialarbeitswissenschaft/ Sozialpädagogik oder Wissenschaft der Sozialen Arbeit). Da Sozialarbeiterinnen mit ihrer Person als "Medium" arbeiten, ist zugleich reflexive Kompetenz erforderlich, das heißt die Reflexion der eigenen biographisch- personellen Anteile und die Reflexion der Rolle und des professionellen Handelns. Weil mit Hilfe des Studiums berufliche Handlungsfähigkeit angestrebt wird, soll zugleich Kompetenz zum methodischen Handeln, das bedeutet wissenschaftlich begründetes Handlungswissen und berufliches Können, erreicht werden in Bezug auf die Konzeptionen beruflichen Handelns, Arbeitsprinzipien und Arbeitsformen. Dies beinhaltet auch, daß an den beiden Lernorten, der Hochschule und der beruflichen Praxis, Handeln erprobt und reflektiert werden kann. Aufgrund der oben dargestellten Vielfalt der Sozialen Arbeit ist es einerseits notwendig, daß das Studium die Grundqualifikation für das ganze Feld der Sozialen Arbeit vermittelt, andererseits ist es unmöglich, alle Arbeitsfelder im Studium kennenzulernen. Daher ist eine generalistische Ausbildung zu verbinden mit einer exemplarischen Vertiefung. Um diese komplexen Anforderungen an die Gestaltung eines Studienganges zu erfüllen, gehen die Hochschulen sehr unterschiedliche Wege und haben sehr divergierende Modelle entwickelt. Hier können nur einige Merkmale des Studiums dargestellt werden. Im Überblick über alle Studiengänge sind einige Merkmale tabellarisch dargestellt. Die Studiengänge beinhalten in unterschiedlichem Umfang Praxisphasen:
Während der Hochschulsemester sind zwei Grundformen von Praktika aus der Ausbildungstradition übernommen worden, das i.d.R. 4-12wöchige Blockpraktikum während der vorlesungsfreien Zeiten und das studienbegleitende Praktikum während der Vorlesungszeiten, das einzelne Stunden, halbe Tage oder ein bis zwei Wochentage umfassen kann. Beide Formen können auch miteinander kombiniert werden. Praktika geben von ihrem Anspruch her in Verbindung mit Seminaren zur Praxisbegleitung die Möglichkeit, Praxisfelder in ihren unterschiedlichen Dimensionen, insbesondere Institutionen, Klientel und das Professionsverständnis der Mitarbeiter, kennenzulernen, sich selbst und die eigenen Fähigkeiten zu erproben, Sichtweisen und Methoden der Berufspraxis zu erlernen, Berufspraxis zu analysieren und den Bezug zwischen Theorien und der Praxis Sozialer Arbeit herzustellen. Teilweise werden die Funktionen unterschieden nach Studienabschnitten, im Grundstudium steht dann die Erkundung der Berufswirklichkeit im Vordergrund, im Hauptstudium geht es stärker um eigene aktive Tätigkeiten. Eine Bezahlung in Form einer Aufwandsentschädigung erfolgt in seltenen Fällen, vor allem dann, wenn Praktikanten in die Arbeitsabläufe einbezogen sind, wie z.B. bei Ferienmaßnahmen; hierbei gibt es Übergänge zu Ferienjobs im Feld der Sozialen Arbeit. Die Blockpraktika werden von den Hochschulen in sehr unterschiedlicher Weise vorbereitet, begleitet und ausgewertet. Teils geschieht dies "nebenher", teils wird intensive Vorbereitung und Supervision der Praxisphasen angeboten. Häufig ist dies Aufgabe von "Praxisdozenten", die im Unterschied zu den meisten Professoren aus der Berufspraxis der Sozialen Arbeit kommen und im Status unterhalb der Professoren eingestuft sind. Von Seiten der Berufspraxis wird eine fachliche Anleitung erwartet; de facto gelten Praktika aber dort als eine "Nebenher- Aufgabe" von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen. Studienbegleitende Praktika sind oft enger mit den Seminaren an der Hochschule verbunden. Hier gibt es einerseits fließende Übergänge zu faktisch berufsbegleitendem Studium, wenn Studierende beispielsweise regelmäßige Wochenenddienste in Drogentherapieeinrichtungen durchführen oder halbtags als Erzieherin arbeiten und dies als Praktikum anerkannt wird. Andererseits gibt es Übergänge zu Projekten. Im Rahmen ihrer Studienreform hat die Katholische Fachhochschule für Soziale Arbeit in Saarbrücken versucht, den Praxisbezug theorie- und forschungsbezogen herzustellen mit besonderer Gewichtung qualitativer und quantitativer Forschungsmethoden. So ordnet sie z.B. kurzzeitige Praxisphasen wie Stadtteilexplorationen und Zielgruppenexplorationen in das Lernfeld "Lebenswelt und Lebenslage sozialarbeiterischer Zielgruppen" ein, die Exploration von Interventionsformen und Organisationsformen in das Lernfeld "Interventions- und Organisationsformen Sozialer Arbeit" (Kath. Fachhochschule für Soziale Arbeit Saarbrücken 2000, vgl. auch Feth 1996). Projekte waren ein wesentliches Reformvorhaben in den siebziger Jahren, nicht nur in der Sozialen Arbeit. Bei den Projekten der 70er Jahre ging es zugleich um Verbindung von Theorie und Praxis, Forschung und Lehre, wie auch um Innovation weitgehend verkrusteter sozialpädagogischer Praxis auf der Grundlage wissenschaftlich- kritischer Reflexion und zudem die Option, politische und berufliche Arbeit zusammen zu führen. Für die Hochschullehrer, die in der Regel nicht aus der Sozialen Arbeit kamen, waren Projekte ein Feld, in dem sie ihre ersten, oft laienhaften Praxisschritte durchführten. Projekte, die zunächst oft von den Hochschulen alleine getragen wurden, haben sich teilweise zu eigenen alternativen Praxisträgern entwickelt oder sind als innovative Praxisanteile von etablierten Trägern aufgenommen; viele der im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Jugendhilfeangebote sind aus solchen Projekten entstanden. Teilweise entwickelten sie sich zu Forschungsprojekten oder aber verkümmerten zu einer "rein didaktischen Unterrichtsform" (Dümpelmann u.a. 1977 nach Grohall 1997: 206). Heute sind Projekte in etwa 2/3 der Studiengänge an Fachhochschulen und Gesamthochschulen mit sehr unterschiedlichen Funktionszuschreibungen, Inhalten und Zeitanteilen vorgesehen. Einige haben sie mehr erkundenden Charakter, viele ersetzen sie die geforderten Teilzeit- oder Blockpraktika, in einigen Studiengängen treten sie auch an die Stelle eines der beiden Praxissemester und haben einen entsprechend großen Umfang. In den Projekten werden zumeist Lehrveranstaltungen an der Hochschule eng mit praktischer Arbeit im Feld der beruflichen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik verbunden. Als ihre Aufgaben werden z.B. von der Fachhochschule Bielefeld angegeben: "Projekte dienen der exemplarischen Vermittlung von Theorie und Praxis. Ihre Aufgaben sind:
Bedeutung, Zeitdauer der Projekte und ihr Anteil am Studium sind sehr unterschiedlich. Teilweise haben sie mehr erkundenden Charakter, zum Teil ersetzen sie die geforderten Teilzeitpraktika oder Blockpraktika, in einigen Studiengängen treten sie auch an die Stelle eines der beiden Praxissemester und haben einen entsprechend großen Umfang. Neben die Praxisprojekte sind zunehmend Forschungsprojekte getreten, in denen Studierende und Lehrende gemeinsam ein Forschungsvorhaben durchführen. Soziale Arbeit und ihre Bezugswissenschaften Sehr unterschiedlich lösen die Studiengänge das Problem der Vielfalt der Bezugswissenschaften der Sozialen Arbeit. So werden zum Beispiel in einigen Studiengängen folgende Fächer genannt: Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft. Medienpädagogik, Verwaltung, Philosophie, Medizin, Geschichte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, dazu kommen ästhetisch- kulturelle Fächer wie Gestalten, Musik, Theater u.a.. Diese Fächer werden oft in Prüfungsfächer und Wahlprüfungsfächer unterteilt. Soweit eine Trennung in Studiengänge der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik vorgenommen wird, hat in der Sozialpädagogik Erziehungswissenschaft ein größeres Gewicht, in der Sozialarbeit der Bereich von Recht und Verwaltung. Dabei wird zumeist darauf verwiesen, daß aus der Vielfalt der in sich sehr komplexen Wissenschaften die für die Soziale Arbeit relevanten Gebiete gelehrt werden sollen. Zum Teil wird dies durch die Vorsilbe "Sozial-" (Sozialpolitik, Sozialgeschichte, Sozialphilosophie, Sozialpsychologie, Sozialethik, Sozialmedizin) deutlich gemacht. Andere Studiengänge fassen mehrere wissenschaftliche Disziplinen z.B. unter den Oberbegriffen Gesellschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften, Verhaltenswissenschaften oder Humanwissenschaften zusammen. Eine andere Lösung besteht in der Benennung von Lernbereichen, Studienbereichen oder Lernfeldern. Hier werden zumeist Inhalte der Sozialen Arbeit genannt, die dann aus der Sicht verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen oder fächerübergreifend gelehrt werden sollen. Zum Beispiel werden in einem Studienkonzept der evangelischen Fachhochschule in Hannover folgende Lernbereiche genannt:
In den letzten Jahren wird zunehmend davon ausgegangen, daß sich Soziale Arbeit zu einer eigenen Wissenschaft entwickelt. Dementsprechend haben einige Studiengänge die Wissenschaft der Sozialen Arbeit bzw. Sozialarbeitswissenschaft entweder additiv zu dem bisherigen Fächerkanon hinzugefügt oder zum strukturierenden Prinzip des Studiums erklärt. Als ein Beispiel dafür wird nachfolgend das Studienmodell der Katholischen Fachhochschule Saarbrücken dargestellt. Zumeist werden für das Hauptstudium Vertiefungsrichtungen, Studienrichtungen oder Schwerpunkte angeboten, in denen die Studierenden einzelne Arbeitsbereiche sowie die ihnen zugrunde liegenden Bedingungen und Arbeitsformen intensiv studieren sollen. Diese Schwerpunkte sind oft auch im Zusammenhang mit Projekten, Praktika oder Praxissemestern konzipiert. Die Gliederungsprinzipien sind an den einzelnen Hochschulen sehr uneinheitlich. Gliederungsprinzip der Schwerpunkte können Zielgruppen sein, z. B. Altersstufen oder Personengruppen mit besonderen Merkmalen, wie etwa Suchtabhängige, Migranten, Straffällige, behinderte Menschen. Ein zweites Gliederungsprinzip sind Arbeitsfelder oder nach den Rechtsgrundlagen zusammengefaßte Bereiche (Jugendhilfe, kulturelle Sozialarbeit, Suchtprävention); ein drittes Prinzip die Arbeitsformen (Bildung und Beratung, Behandlung und Heilpädagogik, Sozialplanung und Management). Einige Fachbereiche gliedern das Hauptstudium in die Schwerpunkte oder Studienrichtungen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Heilpädagogik. Diese Gliederung steht offenbar manchmal auch hinter anderen Bezeichnungen (z.B.: Soziale Dienste, Gesundheitswesen und Rehabilitation, Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Oft werden die verschiedenen Gliederungsprinzipien auch miteinander vermischt. Selten ist aus der Schwerpunktbenennung unmittelbar erkennbar, ob ein Studiengang mit der Einrichtung von bestimmten Schwerpunkten auch programmatisch eine besondere Gewichtung festlegen will. Die Schwerpunkte der Studiengänge sind in der Übersicht in Abschnitt 2.4.4 aufgeführt. Im folgenden sollen die grundlegenden Merkmale der Studiengänge anhand von Beispielen dargestellt werden.
Studienpläne Je Semesterwoche wird von den Hochschulen die Teilnahme an 20-30 Stunden für Lehrveranstaltungen verlangt. Hinzu kommen Zeiten der Vor- und Nachbereitung, Arbeitsgruppen, Praxisbesuche und ähnliches. Sehr unterschiedlich ist die Verteilung von Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Wahlveranstaltungen. An einem Teil der Hochschulen gibt es ein festes Lehrprogramm für das jeweilige Studiensemester, sodass die Studierenden in einer kontinuierlichen Gruppe studieren. An anderen Hochschulen können die Studierenden aus einem breiten Studienangebot Seminare wählen, z.T. auch unabhängig davon, in welchem Semester sie sich befinden. Es ist sinnvoll, sich vor dem Studium anhand des Vorlesungsverzeichnisses einen Überblick zu verschaffen, welche konkreten Inhalte die jeweilige Hochschule anbietet und in welcher Form sie ihre Lehre organisiert. KMK- Rahmenprüfungsordnung 2001 Nach sehr langer Vorarbeit ist 1997 ein Entwurf für eine Rahmenprüfungsordnung entwickelt worden, der eine gewisse Vereinheitlichung der Studiengänge bringen sollte. Ende 2001 wurde er von der Kultusministerkonferenz verabschiedet, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Diplomstudiengang bereits eine völlig ungewisse Zukunft hat, weil er zunehmend durch Bachelor und Masterstudiengänge abgelöst wird (siehe Kap.12 Persepektiven) In den letzten Jahren haben die Hochschulen in erheblichem Umfang internationale Beziehungen aufgenommen und entwickelt. 1996 geben mehr als die Hälfte der Hochschulen mit einem Fachhochschul- Studiengang internationale Beziehungen an. Genannt werden zwischen ein und zehn Ländern, zu denen Kontakte bestehen. Diese können sehr unterschiedlichen Charakter haben, angefangen von wechselseitigen Vorträgen bis hin zu formalisierten Vereinbarungen, nach denen das Studium im anderen Land angerechnet oder mehrere miteinander verbundene Studienabschlüsse verschiedener Länder erreicht werden können. Eine wesentliche Rolle spielen Studienverbünde im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft; Auslandsstudien gehören aber auch zu den Angeboten der interkulturellen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik , in der es vorwiegend um Kontakte zu den Ländern geht, aus denen Migrantinnen nach Deutschland kommen. Je ca. 20 Fachhochschulen haben Kontakte nach Großbritannien und zu den Niederlanden, ca. zehn nach Frankreich und Spanien; mindestens jeweils fünf Fachhochschulen zu Schweden, Dänemark, Rußland, Österreich, USA, Polen, Ungarn, Italien, Norwegen, Israel; nur einzelne Kontakte gibt es zu afrikanischen, lateinamerikanischen und sehr selten asiatischen und arabischen Ländern. Es besteht an einigen Hochschulen die Möglichkeit, ein Europazertifikat zu absolvieren. Auf spezifische Studienangebote wird im Abschnitt 2.2.4 und 2.3 der Blätter zur Berufskunde, 1997, hingewiesen. Nähere Informationen erhalten InteressentInnen bei den einzelnen Hochschulen, die z.T. auch über ein Auslandsamt verfügen, sowie bei dem Deutschen Akademischen Austauschdienst. Neue Studienformen und -abschlüsse Mit neuen Studienabschlüssen verändert sich die Landschaft der Studiengänge. Dazu gehören insb. - die Einführung von gestuften Bachelor- und Master- Studiengängen, - die Zertifizierung von neuen Studiengängen durch Agenturen - die Ermöglichung der Promotion nach einem FH-Studium Möglichkeiten
Beispiele für Entwicklungsmöglichkeiten von Master-Studiengängen
In den meisten Fachhochschul- Studiengängen wird das Grundstudium mit der Diplom- Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Diplomvorprüfungen an einer Hochschule werden von den anderen Hochschulen zumeist anerkannt, wenn sie auf einer gleich langen Regelstudienzeit beruhen, sodass ein Wechsel der Hochschule nach der Diplomvorprüfung oft unproblematisch ist. Die Prüfungsleistungen werden teilweise studienbegleitend durchgeführt, d.h. im Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen und während des gesamten Studiums, teilweise in besonderen Prüfungsabschnitten am Ende des Grundstudiums und des Hauptstudiums. Die Anzahl der Prüfungsleistungen sowie ihr Bezug zu den Fächern und Lernbereichen unterscheiden sich stark zwischen den verschiedenen Fachhochschul- Studiengängen. Üblich sind als Prüfungsformen Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten und Praxisberichte sowie teilweise berufspraktische Prüfungsformen, wie z. B. Praxis- und Lehrproben. Die Studierenden haben oft die Möglichkeit, an der Themenstellung mitzuwirken und, in einem jeweils durch die Prüfungs- und Studienordnungen vorgegebenen Rahmen, Prüferinnen vorzuschlagen. Eine nicht erfolgreich bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird auch diese ohne Erfolg absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen werden. Bleibt hier der Prüfungserfolg erneut aus, erfolgt die Exmatrikulation, die bindende Wirkung für alle einschlägigen Studiengänge in Deutschland hat; ein Weiterstudium ist dann nicht mehr möglich. In mehreren Bundesländern gelten Prüfungen, die vor der dafür festgelegten Frist absolviert werden, dann als nicht unternommen, wenn sie nicht bestanden sind (Freiversuch). Zum Abschluß des Studiums wird eine Diplomarbeit geschrieben, für die die Studierenden zumeist drei Monate Zeit haben. In der Diplomarbeit wird eine Thematik aus dem Gegenstandsfeld des Studiums vertieft und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet. Häufig steht das Thema auch im Bezug zu den Erfahrungen in den Praxisfeldern der Sozialen Arbeit. Das Thema wird in der Regel zwischen den Studierenden und den Lehrenden vereinbart. Gruppenprüfungen sind meistens möglich, wenn die Beiträge der einzelnen Studierenden deutlich erkennbar sind. Das Studium schließt mit der Diplomierung ab: Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), Diplom- Sozialpädagogin (FH), Diplom- Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH), Diplom- Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin, Diplom- Sozialarbeiterin und -Sozialpädagogin (FH), an den Gesamthochschulen- Universitäten teilweise ohne den Zusatz "(FH)".
Außer der Diplomierung wird eine staatliche Anerkennung erteilt, deren Organisation und Voraussetzungen sich in den Bundesländern unterscheiden. Die staatliche Anerkennung setzt das Berufspraktikum oder bei den einphasigen Studiengängen Praxissemester voraus, häufig auch einen Bericht sowie eine gesonderte Prüfung (Kolloquium), die teilweise von den Hochschullehrerinnen, teilweise auch von Vertreterinnen der Praxis oder der Verwaltung abgenommen wird. Die staatliche Anerkennung wird zum Teil in einem gesonderten Verfahren erteilt, bei dem z.B. auch die Eignung insoweit überprüft wird, als ein sogenanntes Führungszeugnis mit Aussagen über eventuelle Verurteilungen und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis eingefordert werden können. Die staatliche Anerkennung ist von wesentlicher Bedeutung, so z.B. für
In jedem Fall ist die Erlangung der Staatlichen Anerkennung zu empfehlen, auch wenn jemand nach der Diplomierung weiter studieren möchte. Zumeist muß die staatliche Anerkennung in einer bestimmten Rahmenfrist nach der Diplomierung erworben sein. Hochschulen 62 Hochschulen mit 81 Fachbereichen bzw. Abteilungen bieten Fachhochschul- Studiengänge für Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwesen oder Soziale Arbeit an. Darunter sind
Immer mehr Fachhochschulen führen die Bezeichnung Hochschule. Zum Stand 1997 vgl. den Überblick in den "Blättern der Berufskunde", 1997 Eine jeweils aktuelle Aufstellung aller Ausbildungseinrichtungen, die in Deutschland ein Studium Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Sozialwesen oder Soziale Arbeit anbieten, sowie deren Anschriften enthalten:
Die genannten Medien sind Interessenten in den Berufsinformationszentren (BIZ) der örtlichen Arbeitsämter frei zugänglich. Die Broschüre STUDIEN- UND BERUFSWAHL wird an alle Schüler der Sekundarstufe II über die Schulen kostenlos verteilt. Ansonsten ist sie über den Buchhandel erhältlich. Kosten und Förderungsmöglichkeiten
Studiengebühren oder Hörergelder werden bisher an den staatlichen und den kirchlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland nicht erhoben. Derzeit gibt es aber erhebliche Veränderungen, z.B. durch die Einführung von Einschreibgebühren und Gebühren für Langzeitstudierende Studierenden, so dass über die auf Studierende zukommende Kosten kaum allgemein verbindliche Aussagen gemacht werden können. Studiengebühren nehmen einige private Hochschulen. Nach Untersuchungen der Studentenwerke gaben Studierende 1994 im Durchschnitt 1230 DM (alte Bundesländer) und 850 DM (neue Bundesländer) für ihren Lebensunterhalt und ihr Studium aus. Bei den Studierenden der Fachhochschulstudiengänge der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik verfügen die Eltern im Durchschnitt über relativ wenig Einkommen. Außerdem studieren viele nach einer vorangegangenen Berufstätigkeit. Daher ist der Elternanteil an der Finanzierung relativ gering, der Anteil, den die Studierenden durch eigene Erwerbstätigkeit leisten, überdurchschnittlich hoch. Auch die Quote der Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist höher als in vielen anderen Studiengängen. Außer den Lebenshaltungskosten entstehen durch das Studium u.a. folgende Kosten:
>> siehe Blätter der Berufskunde Weiterbildung ist für Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen von besonderer Bedeutung,
Weiterbildung, Fortbildung und Zusatzausbildungen sind in der Sozialen Arbeit einerseits vielfältig, andererseits aber auch sehr unübersichtlich. Dies gilt für die Träger ebenso wie für die Ziele, Verfahren, Kosten und Abschlüsse, deren Vergleichbarkeit oft nicht gesichert ist. In der Datenbank KURS werden 1996 einige Tausend Angebote der Weiterbildung- angefangen von Wochenendkursen bis hin zu mehrjährigen Volllzeitausbildungen- dargestellt, darunter zu folgenden Bereichen:
Weiterbildung in der Sozialen Arbeit soll auf der beruflichen Ausbildung und Erfahrung aufbauen und eine Höher- oder Zusatzqualifikationen vermitteln . Sie ist meistens berufsbegleitend organisiert und bereitet durch Erweiterung und Vertiefung spezifischer Kompetenzen auf die Wahrnehmung spezieller Funktionen und Positionen vor. Die Kosten tragen, häufig jeweils anteilig, die Arbeitgeber, die Teilnehmerinnen und, derzeit nur noch in bestimmten Ausnahmefällen, die Arbeitsämter. Weiterbildung wird von privat- gewerblichen Trägern angeboten und gemeinnützigen Institutionen wie: Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit, Gernsheim
Der Markt der Weiterbildungen und Zusatzausbildungen hat sich sehr vielfältig entwickelt, z.T. auch unübersichtlich, so daß es notwendig ist, neben der Qualität auch auf die mögliche Anerkennung von dort erworbenen Abschlüssen zu achten.
Von Universitäten, Gesamthochschulen und Fachhochschulen werden weiterführende Studiengänge angeboten, die unter anderem als Aufbaustudium, Ergänzungsstudium, Zusatzstudium oder Weiterbildungsstudium bezeichnet werden. Der Zugang zu diesen Studiengängen ist unterschiedlich geregelt. Meistens ist ein Hochschulabschluß Voraussetzung, wobei bei Fachhochschul- Abschlüssen oft besondere Bedingungen gestellt werden (gute Note, Berufserfahrung). Häufig werden die Studiengänge wahlweise in Vollzeitform und Teilzeitform angeboten. Eine Reihe von Angeboten wird hier aufgeführt. Nähere Angaben sowie weitere Angebote sind der Datenbank KURS zu entnehmen:
Es gibt kein geklärtes Verhältnis zwischen den Fachhochschulstudiengängen einerseits, den Studiengängen der Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik/ Sozialarbeit an den Universitäten andererseits. Formal kann festgestellt werden , daß sich die Regelstudienzeit bei beiden Studiengängen nur geringfügig unterscheidet- bei Fachhochschulstudiengängen beträgt sie 8-9 Semester, bei Universitätsstudiengängen 9-10 Semester. Innerhalb dieser Zeit sind in den Fachhochschulstudiengängen in der Regel längere berufspraktische Studieneinheiten als in den Universitätsstudiengängen zu absolvieren. Nur die Fachhochschul -Studiengänge führen zur staatlichen Anerkennung, die für die Anstellung, das Berufsrecht und die tarifliche Eingruppierung von Bedeutung ist. Die Universitätsstudiengänge ihrerseits führen zu einem Universitätsabschluß, der zum Beispiel besoldungsrechtlich gewichtet werden kann. Gesamthochschulen haben zum Teil einen integrierten Studiengang mit zwei Diplomen, einige Gesamthochschulen und Universitäten bieten spezifische Aufbaustudiengänge an (s.o.) In anderen Fällen wird bei der Aufnahme des Studiums im Studiengang Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik oder Sozialarbeitswissenschaft aufgrund des Fachhochschulstudiums z.B. das Grundstudium erlassen, sodass das Studium faktisch ebenfalls Aufbaustudium ist. In einigen Bundesländern gibt es Übergangsmöglichkeiten vom Fachhochschulstudiengang zum Universitätsstudiengang nach dem Grundstudium, wenn dieses mit einem bestimmten Notendurchschnitt abgeschlossen ist. Die Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Thüringen haben dies bereits geregelt, in anderen Bundesländern wird eine Regelung erwogen. Mit dem FH-Diplom erwerben die AbsolventInenn, die ohne Allgemeine Hochschulreife zum Studium zugelassen wurden, die Zugangsberechtigung für eine Universität. Die Aufnahme in einen Studiengang hängt allerdings von den Zulassungsregelungen für numerus clausus- Studiengänge ab, die oft nur geringe Quoten für Zweitstudien vorsehen. Neben den Bereichen Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik und Sozialarbeitswissenschaft studieren AbsolventInnen des Fachhochschul -Studiengangs z.T. auch in einer der anderen Bezugswissenschaften der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, z.B. Psychologie, Sozialwissenschaften oder Recht. Für Positionen in Leitung und Lehre und für besonders qualifizierte Aufgaben kann eine Verknüpfung von grundständigem Fachhochschul - Studium, Praxiserfahrungen nach dem Studium, sowie einem zusätzlichen Universitätsstudium in einem berufsnahen Studiengang erfolgversprechend sein.
Zunehmend mehr Bundesländer bieten besonders qualifizierten FachhochschulabsolventInnen unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, mit dem Fachhochschulabschluss promovieren zu können. Als Beispiel sei die Universität Lüneburg aufgeführt, in deren Promotionsordnung folgende Regelung verankert ist: Von AbsolventInnen der Fachhochschul- und Lehramtsstudiengänge wird in Lüneburg der Nachweis eines Studiums im Umfang von 20 Semesterwochenstunden sowie die Vorlage von qualifizierten Leistungsnachweisen in den Bereichen Wissenschaftstheorie, empirische Sozialforschung und der Fachwissenschaft im Feld des Promotionsvorhabens erwartet. Es erfolgt eine Einschreibung im Promotionsstudium, nach frühestens zwei Semestern wird die Antragstellung zur Annahme der Promotion ermöglicht. Modellweise ist in Niedersachsen ein Assistentenprogramm eingeführt worden, bei dem die Fachhochschul -AbsolventInnen während ihrer Promotion in ein Beschäftigungsverhältnis zur Fachhochschule eintreten.
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