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von Michael Rothschuh Kap. 8 - Träger der Sozialen Arbeit Selbstdarstellung freier Träger Wohlfahrtsverbände allgemein Arbeiterwohlfahrt (AWO) Deutscher Caritasverband (DCV) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DER PARITÄTISCHE) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW) Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) Arbeitsgemeinschaften Die FinanzierungsquellenZu den allgemeinen Merkmalen der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen gehört, daß sie in einer sonst im Arbeitsleben nur selten vorfindbaren Struktur von Trägern stattfindet. Die Träger betreiben Einrichtungen der Sozialen Arbeit und stellen Personal ein, zu dem auch die Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen gehören. Soziale Arbeit wird in der Bundesrepublik sowohl von öffentlichen Trägern wie von freien Trägern durchgeführt. Unter den öffentlichen Trägern sind die Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) die bedeutendsten, weil die Aufgaben der Altenhilfe, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Gesundheitshilfe und Kultur vorwiegend kommunale Aufgaben sind. Hierbei spielen die etwa 600 Jugendämter, 500 Sozialämter und 300 Gesundheitsämter eine besondere Rolle. Zu den öffentlichen Trägern gehören außerdem Einrichtungen der Justiz, des Gesundheitswesens und des Bildungswesens. Träger sind auch Landschaftsverbände, Bundesländer und einzelne Institutionen des Bundes, wie etwa die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Arbeit Zu den freien Trägern werden die Kirchen , die Wohlfahrtsverbände, die Jugendverbände und als gemeinnützig anerkannte private Vereine, Stiftungen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gerechnet. Diese reichen von der siebenköpfigen Selbsthilfegruppe mit einer Honorarkraft bis zum Deutschen Caritasverband mit etwa 500000 persönlichen und 12000 korporativen Mitgliedern (z.B. Vereinen) sowie 400000 Mitarbeitern. Aber auch die "großen" Träger sind in sich sehr differenziert und ermöglichen kleineren Einrichtungen und Gruppen oft ein hohes Maß an Selbständigkeit. In bisher geringem Umfang wird Soziale Arbeit auch von privat- gewerblichen Trägern, die auch Gewinne erzielen dürfen, durchgeführt. So werden für bestimmte Aufgaben Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen von Wohnungsunternehmen, Betrieben, Privatkliniken und Altenheimen angestellt. Ob und in welchem Maß auch andere soziale Einrichtungen künftig privatwirtschaftlich betrieben werden und betrieben werden können, hängt von der weiteren sozialpolitischen Diskussion und Entwicklung innerhalb Deutschlands, aber auch im Kontext der europäischen Entwicklung ab. Bisher ist nur ein geringer Teil der Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen selbständig tätig, d.h. ohne Arbeitnehmer oder Beamter zu sein. Solche Tätigkeiten gibt es z.B. bei der Betreuung nach dem Betreuungsrecht, bei der Beratung in psychosozialen Fragen, bei der Pflege und - nach entsprechender Weiterqualifikation- im Bereich der Psychotherapie.
Im Schaubild ist beispielhaft für den großen Bereich der Jugendhilfe dargestellt, wie sich die Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen auf die verschiedenen Träger verteilen.
Anstellungsträger der Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen in der Jugendhilfe
Zwischen öffentlichen und freien Trägern besteht ein Verhältnis der "Subsidiarität". Das bedeutet:
Freie und öffentliche Träger sind vielfältig miteinander verbunden und arbeiten zumeist eng zusammen. ""Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von staatlicher, kommunaler und freier Wohlfahrtspflege - vom Bundesverfassungsgericht 1967 hervorgehoben -, ist durch das Sozialgesetzbuch und durch weitergehende gesetzliche Regelungen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe geregelt. Ziel ist die wirksame Ergänzung der jeweiligen Tätigkeiten zum Wohle des Hilfesuchenden... Grundlage dieser Zusammenarbeit, soweit sie durch öffentliche und freie Träger erbracht wird, ist das Subsidiaritätsprinzip. Es bedeutet vereinfacht: Was der einzelne, die Familie oder Gruppen und Körperschaften aus eigener Kraft tun können, darf weder von einer übergeordneten Instanz noch vom Staat an sich gezogen werden. Damit soll sichergestellt werden, daß Kompetenz und Verantwortung des jeweiligen Lebenskreises anerkannt und genutzt werden. Das schließt allerdings die staatliche Pflicht mit ein, die kleineren Einheiten so zu stärken, daß sie entsprechend tätig werden können. Das Subsidiaritätsprinzip begründet im Verhältnis von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege demnach einen bedingten Vorrang freier Träger: Wird die Hilfe im Einzelfall durch die Freie Wohlfahrtspflege gewährleistet, sollen die öffentlichen Träger von eigenen Maßnahmen bzw. der Schaffung eigener Einrichtungen absehen. Dabei ist die Selbständigkeit der Wohlfahrtsverbände in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten. Den öffentlichen Leistungsträgern bleibt dabei jedoch die Gewährleistungspflicht für soziale Dienste dort, wo sonst keine Hilfen angeboten würden." (aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) Selbstdarstellung freier Träger "'Freie Wohlfahrtspflege' ist die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Freie Wohlfahrtspflege unterscheidet sich einerseits von gewerblichen - auf Gewinnerzielung ausgerichteten - Angeboten und andererseits von denen öffentlicher Träger. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind föderalistisch strukturiert, d.h. die Gliederungen und Mitgliedsorganisationen sind rechtlich selbständig. Sie haben sich in sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen" (aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) "Das Jahr 1919 war das Geburtsjahr der AWO. In der Tradition der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung stehend, wurde die sich schnell entwickelnde Organisation 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst, verboten und enteignet. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde sie im östlichen Teil Deutschlands und nach 1961 in Berlin- Ost nicht mehr zugelassen. Die AWO hat derzeit über 4.400 Verbandsgliederungen, 650.000 Mitglieder, 100.000 ehrenamtliche und über 62.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 7.580 Einrichtungen und Dienste."(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) "Der Deutsche Caritasverband mit Sitz in Freiburg i. Br. 1897 durch Lorenz Werthmann gegründet ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche in Deutschland. Er umfaßt 27 Diözesan-Caritasverbände mit 540 Dekanats, Bezirks, Kreis und OrtsCaritas-verbänden, 260 caritative Ordensgemeinschaften und 19 Fachverbände."(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege,Stand: 01.01.1993) Für das DCV und die ihm angeschlossenen Verbände gelten ebenso wie für das Diakonische Werk und die bei den Kirchen beschäftigten SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen besondere arbeitsrechtliche Regelungen. (vgl. dazu die Forschungsarbeiten von Ulrich Hammer, FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen) "Der PARITÄTISCHE ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen in der sozialen Arbeit. Der PARITÄTISCHE unterstützt und vertritt seine mehr als 8.000 Mitgliedsorganisationen in 16 Landesverbänden mit über 280 Kreisgeschäftsstellen. "(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) Im Paritätischen sind viele Selbsthilfegruppen organisiert sowie kleinere "alternative" Träger. "Das Deutsche Rote Kreuz besteht aus 19 Landesverbänden mit mehr als 600 Kreisverbänden. 1863 wurde in Genf von einem Fünfer-Komitee Schweizer Bürger, unter ihnen Henry Dunant, das Rote Kreuz ins Leben gerufen. Im selben Jahr wurde die erste Rotkreuzgemeinschaft in einem deutschen Land gegründet: der Württembergische Sanitätsverein in Stuttgart. Das Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland wurde 1950 gegründet; 1991 ermöglichte die Einigung Deutschlands den Beitritt der fünf DRK-Landesverbände im Gebiet der ehemaligen DDR. "(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) "Dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW) gehören als Mitglieder die Diakonischen Werke der 24 Landeskirchen der EKD, neun Freikirchen mit ihren diakonischen Einrichtungen sowie rund 100 Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder und Sachgebiete an. Mitgetragen wird die diakonische Arbeit von den rund 18.000 Gemeinden der Landes- und Freikirchen."(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) "Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (ZWST) wurde 1917 als Dachverband für jüdische Organisationen und Wohlfahrtseinrichtungen gegründet. Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde die ZWST zwangsaufgelöst. Im Jahre 1952 wurde der Verband als Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland wiedergegründet und arbeitet im Dienste der jüdischen Gemeinden und Landesverbände."(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege,Stand: 01.01.1993) Die Wohlfahrtsaufgaben der Juden haben sich verändert durch die Migration von Juden aus Russland nach Deutschland; dadurch sind die Gemeinden teilweise rapide vergrößert und in ihrer Zusammensetzung völlig umgestaltet. Die Gemeinden bekommen gegenüber den neu ankommenden Menschen erhebliche soziale Aufgaben, für die sie zunehmend qualifizierte professionelle Unterstützung einsetzen. "Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege arbeiten seit über 70 Jahren eng zusammen. Auf Bundesebene haben sie sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) mit Sitz in Bonn zusammengeschlossen. Vergleichbare Arbeitsgemeinschaften gibt es auch auf Landes- und Kommunalebene."(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993) "Finanzierungsquellen für die Leistungen der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege kann man im wesentlichen einteilen in Leistungsentgelte, öffentliche Zuwendungen und Eigenleistungen. Für die Erbringung von Leistungen erhalten die Wohlfahrtsverbände in bestimmten Bereichen (Krankenhäuser, Heime, ambulante pflegerische Dienste u.a.) Leistungsentgelte bzw. Pflegesätze. Zu ihrer Zahlung ist entweder zunächst der Hilfesuchende verpflichtet, der aber häufig einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Sozial- und Jugendhilfe hat, oder der öffentliche Leistungsträger unmittelbar. Letzteres gilt für weite Bereiche der Sozialversicherung. Da es in der Praxis dabei jeweils eine Vielzahl gleichgelagerter Hilfeleistungen gibt, ist der Abschluß von Vereinbarungen über die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und den Sozialleistungsträgern üblich. Die finanzielle Förderung über Zuwendungen findet ihre Rechtsgrundlage in der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, freie Träger angemessen zu fördern und zu unterstützen. Dabei kann unterschieden werden zwischen Investitionshilfen für den Bau von Einrichtungen einerseits und Finanzhilfen für ihren Betrieb andererseits. Form und Umfang dieser teils gesetzlich vorgeschriebenen, teils nach politischem Ermessen geleisteten öffentlichen Zuwendungen sind sowohl bei den verschiedenen Arbeitsfeldern als auch in den jeweils zuständigen Bundesländern, Kreisen und Gemeinden unterschiedlich. Die Freie Wohlfahrtspflege erbringt darüber hinaus erhebliche Eigenleistungen. Hierzu zählen zunächst einmal die Leistungen freiwilliger Helfer, wenngleich diese in keiner Bilanz finanziell ausgewiesen werden. Traditionelle Einnahmequellen der Wohlfahrtsverbände sind Geld- und Sachspenden aus der Bevölkerung, Haus- und Straßensammlungen. Hinzu kommen die Beiträge, die ihnen von Mitgliedern und aus Freundes- und Förderkreisen zufließen, sowie Schenkungen, Vermächtnisse, Bußgelder und Stiftungen. Weitere Eigenmittel werden durch Zuschlagserlöse aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken und durch Erlöse aus Lotterien erworben, wie der ZDF-Fernsehlotterie "Der Große Preis", der ARD- Lotterie "Die Goldene 1" und der "GlücksSpirale"."(aus: Gesamtstatistik der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Stand: 01.01.1993)
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